Alle Angestellten, deren monatliches Bruttoeinkommen 3937,50 € oder jährlich
47.250 € übersteigt (regelmäßige Einmalzahlungen können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden), können von der GKV in die PKV wechseln.
Für Selbständige und Freiberufler gelten unverändert die alten Richtlinien.
Weitergabe
Nachfolgend benötigen wir zur Angebotserstellung noch einige persönliche Daten. Wir übergeben diese an unsere kompetenten, externen Partner (Versicherungsmakler oder Mehrfachagenten). Diese nehmen Kontakt zu Ihnen auf und helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich.
Bitte stellen Sie nur ernst gemeinte Anfragen und bringen Sie diesem Personenkreis die gebotene Fairness entgegen. (Ohne Angaben Ihrer Telefon-Nr. mit Ortsvorwahl ist eine Weiterleitung nicht möglich.)
Datenschutz
Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit " Absenden " erklären Sie sich hiermit einverstanden. Der Nutzer hat ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß §3 Abs. 6 des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG).